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Eintrag vom 23.06.2023

Allgemeiner Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte

Barta: „Damit entfernen sich die Lohnzusatzkosten weiter von der Grenze von 40 Prozent des Bruttolohns. Das ist der völlig falsche Weg"

STUTTGART – Zur Verabschiedung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes durch den Bundesrat an diesem Freitag erklärt der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Oliver Barta:

„Mit dem am vergangenen Freitag verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wird sich der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Juli dieses Jahres um 0,35 Prozentpunkte erhöhen, näheres hierzu in diesem Newsletter Rubrik Recht & Sozialpolitik. Damit steigen die Lohnzusatzkosten weiter über die Grenze von 40 Prozent des Bruttolohns, die über viele Jahre gehalten wurde. Zum Jahresanfang wurde sie durch die Beitragsanhebungen in der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung erstmals wieder gerissen. Das alles kommt zur Unzeit, denn die wirtschaftlichen Aussichten für dieses Jahr sind angesichts weiterhin zu hoher Energiepreise und Inflationsraten, steigender Finanzierungskosten und sinkender Auftragseingänge alles andere als gut. Doch anstatt für eine Kostenentlastung der Unternehmen zu sorgen, diskutiert die Politik im Moment sogar noch weitere Beitragserhöhungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts würde damit in gefährlicher Weise weiter geschwächt. Für mich ist klar, dass dies der völlig falsche Weg ist. Anstatt ständiger Beitragserhöhungen brauchen wir endlich grundlegende Strukturreformen in unseren Sozialsystemen."

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UBW-Pressemitteilung vom 16.6.2023
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Dr. Alexander Lägeler

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