Arbeitgeber, die nach kurzer Zeit feststellen, dass ein neuer Arbeitnehmer doch nicht den Erwartungen entspricht, möchten sich von ihm ohne großes finanzielles Risiko trennen. Diese Möglichkeit räumt ihnen für eine fristgerechte Kündigung § 1 Abs. 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) ein.
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