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Eintrag vom 20.09.2023

Die BG ETEM informiert über die Schulungspflicht beim Umgang mit Diisocyanaten

Diisocyanate sind in vielen Produkten enthalten und werden in zahlreichen Branchen verwendet. Seit dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind.

Seit dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Tätigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschäftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden.

Näheres erfahren Sie in der Pressemeldung der BG ETEM

Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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